Editorial

20 Jahre Laborjournal

Wege über den Grand Canyon

von Dirk Honold, Nürnberg


(11.07.2014) Maßnahmen gegen die Finanzierungskrise in der Biotech-Branche tun dringend Not.

In diesem Frühjahr präsentierten die Marktforscher, wie jedes Jahr, ihre üblichen Biotechnologie-Reports mit den Kennzahlen der Branche. Doch dieses Jahr drohte Ungemach: Das schon gewohnte Mantra „Mehr Umsatz, mehr Firmen, mehr Mitarbeiter“ hatte ausgedient, stattdessen hieß es „Stagnation“. „Erschütterung“ titelte gar ein Branchenmagazin und verglich das Ergebnis der jährlichen Bestandsaufnahme mit einem Erdbeben.

Für Branchenkenner waren die veröffentlichten Zahlen allerdings keine Überraschung, und erst recht kein plötzlicher Erdstoß. Seit langem beklagen vor allem Firmen aus der roten (der „medizinischen“) Biotechnologie ihre großen Probleme, Eigenkapital (zum Beispiel aus Wagniskapital) einzuwerben. Entwicklungen von Therapeutika sind grundsätzlich langwierig und haben einen hohen Finanzierungsbedarf. Während die so genannte Seed-Phase am Beginn der Unternehmensgründung noch vergleichsweise leicht zu finanzieren ist, fehlt für die anschließenden Wachstums- und Proof-of-Concept-Phasen mit teurer klinischer Prüfung das Geld. Man umschreibt diese finanzielle Dürreperiode gerne mit Begriffen wie „Marktversagen“, „Tal des Todes“ oder „Grand Canyon“.

Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) sind seit langem rückläufig, und Börsengänge von Biotechfirmen finden nicht mehr statt, was auch das Fehlen von Wagniskapital erklärt. Nicht wenige deutsche Unternehmens-Vorstände orientieren sich in Richtung USA, wo das Wagniskapital (Venture Capital, VC) sprudelt und letztes Jahr beinahe wöchentlich ein Biotech-Unter­nehmen an die Börse ging. So hat beispielsweise Isarna Therapeutics aus München kürzlich eine Niederlassung in New York eröffnet. Andere Biotechnologie-Firmen prüfen einen Börsengang (Initial Public Offering, IPO) in den USA. Dies ist verständlich in Anbetracht der Schwierigkeiten, hierzulande an Kapital zu gelangen oder den Risikokapitalgebern eine weitere, wichtige und attraktive Option für einen Exit zu eröffnen. Dennoch ist dies ein Lösungsansatz, der niemandem in Deutschland so richtig gefallen kann.

Wagniskapital ist im Moment nicht nur für die Biotechnologie in Deutschland weitgehend unerreichbar. Auch andere mittelständische Hochtechnologiebranchen leiden unter der Zurückhaltung der Investoren. Allerdings trifft es die rote Biotechnologie besonders hart: Diese benötigt lange Entwicklungszeiten und viel Kapital, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, und muss sich ferner einem hohen Ausfallrisiko stellen. Das Fehlen von Börsengängen ist hier auch besonders kritisch. In den USA stehen den Unternehmen durch einen IPO zum Beispiel nach einem Proof-of-Concept in klinischen Phasen oder einer Partnerschaft mit einem Pharmaunternehmen Wege offen, die die weitere Entwicklungs- und Verlustphase finanzieren können und keinen vollständigen Verkauf des Unternehmens erfordern.

Editorial

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Bei Wagniskapital-Investitionen in Biotech-Unternehmen ist Deutschland im internationalen Vergleich sogar Schlusslicht. Betrachtet man nur das Wagniskapital für die Wirkstoffentwicklung, so steht lediglich Frankreich noch schlechter da (EY-Report 2014). Auch die jetzige Bundesregierung hat erkannt, dass sich diese Finanzierungsmisere negativ auf den Standort Deutschland auswirkt und in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital inter­national wettbewerbsfähig gestalten...“.

Die Verbände nehmen die Politiker nun mit vereinten Kräften beim Wort. Die „Mittelstandsallianz“ gründete sich im Jahr 2013 unter Federführung des Bundesverbandes der Mittelständischen Wirtschaft (BVMW) und vereint 28 mittelständische Branchenverbände, unter anderem BIO Deutschland, mit dem Ziel, eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung durchzusetzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Ein weiteres Bündnis, die „Allianz für Venture Capital“ (AFVC) vertritt unter Regie des Bundesverbandes der Kapitalbeteilungsgesellschaften (BVK) 16 Organisationen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Wagniskapital-Finanzierungen zu verbessern. Auch hier engagiert sich BIO Deutschland.

Eine weitere Initiative wird aktuell von einer kleinen Unternehmergruppe um Holger Zinke, dem Geschäftsführer der Brain AG, vorangetrieben. Ihr Vorschlag mit dem Titel „1% für die Zukunft“, der auch im EY-Report Biotechnologie 2014 beworben wurde, sieht vor, dass ein Prozent jedes Vermögens oder ein Prozent aller Lebensversicherungsanlagen in eine spezielle Klasse von HighTech/HighRisk-Unternehmen investiert wird, und dass Erträge aus diesen Investitionen für zehn Jahre steuerfrei gestellt werden.

Von staatlicher Seite wurde 2013 noch unter „schwarz-gelb“ das Programm „Investitionszuschuss Wagniskapital“ aufgelegt und kürzlich nach einigen inhaltlichen Änderungen in „INVEST – Zuschuss Wagniskapital“ umbenannt. Diese Maßnahme, welche sich bisher insbesondere an Business Angels richtet, gewährt Investoren, die junge Technologieunternehmen unterstützen, einen Zuschuss von 20 Prozent des Investitionsbetrags bei Anteilserwerb. Dieser Zuschuss soll den Investoren steuerfrei gewährt werden. Da er unabhängig vom Exit ausgezahlt wird, begrenzt er das maximale Verlustrisiko für die Investoren auf 80 Prozent des zur Verfügung gestellten Kapitals, beziehungsweise erhöht deren Gesamterlös um maximal diesen Betrag. Der Investor kann sich aber nur mit höchstens 250.000 Euro pro Jahr an einem Unternehmen beteiligen, was für ein Biotechunternehmen eigentlich zu wenig ist. Insgesamt wurden 150 Millionen Euro für das INVEST-Programm zur Verfügung gestellt, wovon nach einem Jahr nur ein einstelliger Millionenbetrag abgerufen wurde.

Im europäischen Ausland finden sich des weiteren Bürger­innovationsfonds als Finanzierungsmodelle. Während solche in Frankreich schon seit 1997 als „Fonds Commun de Placement dans l’Innovation“ etabliert sind, ist die Einführung des „Citizens’ Innovation Fund“ im Vereinigten Königreich für 2015 geplant. Zielgruppe dieser Fonds sind mittelvermögende Privat­anleger, die ihr Vermögen in Hightech-Fonds investieren und dafür als Anreiz steuerliche Abschreibungen in einer bestimmten Höhe des Investments sowie keine Besteuerung der Rendite erhalten. Die Einführung des französischen Bürgerinnovationsfonds war für die Unternehmen ein Erfolg, was unter anderem an steigenden Umsatz- und Mitarbeiterzahlen nachweisbar ist.

Es liegt also eine überschaubare Anzahl von schon umgesetzten oder vorgeschlagenen Initiativen auf dem Tisch. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, jungen, innovativen Unternehmen ausreichend Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, um bahnbrechende Neuentwicklungen voranzutreiben und somit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und erfolgreichen Volkswirtschaft zu leisten. Programme wie INVEST oder die Bürgerinnovationsfonds bieten Anreize für Investoren. Steuergutschriften für kleine und mittlere Technologieunternehmen (KMU) wirken hingegen direkt auf Unternehmensseite.

Doch welches dieser Modelle hat das Potential, der Finanzierungsmisere nachhaltig Einhalt zu gebieten? Um diese Frage zu klären, hat die Arbeitsgruppe „Finanzen und Steuern“ der BIO Deutschland eine Analyse durchgeführt, in der verschiedene Modelle geprüft und ihre Auswirkungen verglichen werden. In die Analyse einbezogen wurden: eine Befreiung von der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte der Investoren (1), wie sie auch außerhalb der Spekulationsfrist für Kursgewinne von Beteiligungen unter einem Prozent vor der Unternehmenssteuerreform 2008 Anwendung fanden. Diese Maßnahme würde die Rendite ausschließlich im Erfolgsfall erhöhen.

Als bereits etablierte Maßnahme wurde das Programm INVEST ebenfalls in die Analyse eingeschlossen (2). Dabei wird das Verlustrisiko für Investoren (falls das Unternehmen beispielsweise in die Insolvenz geht) verringert. Außerdem wurde die Einführung eines deutschen Innovationsfonds (DIF) (3) analog zum französischen beziehungsweise englischen Bürgerinnovationsfonds betrachtet, der die Effekte der Alternativen (1) und (2) bündelt.

Als letzte Maßnahme wurde die Einführung von Steuergutschriften („tax credits“) in unterschiedlicher Höhe für KMU (4) in den Vergleich mit einbezogen. Jeder dieser Vorschläge birgt individuelle Vor- und Nachteile für Investoren, Bio­tech-Unternehmen und den Staat. Grundsätzlich haben Steuervergünstigungen für den Staat immer den Nachteil, dass die finanziellen Auswirkungen schwerer kontrollierbar sind, als wenn beispielsweise eine Fördersumme festgesetzter Größe zur Verfügung gestellt wird.

Für jede der Maßnahmen wurde ein „Best, Base und Worst Case“ Szenario erstellt sowie die Auswirkungen für die Biotech-Unternehmen beziehungsweise die Kosten für den Staat berechnet.

Die Ergebnisse zeigen: Der häufig sehr lange Beteiligungszeitraum bei Biotech-Investments frisst einen großen Teil der erwirtschafteten Renditen. Biotech-Investoren benötigen somit beim Verkauf der Beteiligung sehr hohe Gewinne, um eine dem Risiko angemessene Verzinsung zu erhalten. Des Weiteren wurde deutlich, dass für Investoren Maßnahmen zur Begrenzung des Ausfallrisikos (etwa durch Zuschüsse) und frühe beziehungsweise regelmäßige Rückzahlungen dem Wegfall der Abgeltungssteuer auf Gewinne tendenziell vorzuziehen sind. Der Grund dafür ist, dass die Wirkung von Maßnahmen zur Erhöhung des potentiellen Gewinns (durch Streichung der Abgeltungssteuer) in der Regel abhängig vom Veräußerungserlös ist. Dadurch erhöht sich für den Investor zwar möglicherweise der Gewinn, das Ausfallrisiko durch eine Insolvenz wird so aber nicht verringert. Somit bleibt das Risiko für den Investor bestehen. Daher ist ein Innovationsfonds analog zu Frankreich und Großbritannien oder eine Ausweitung des INVEST-Zuschusses einer reinen Befreiung von der Abgeltungssteuer vorzuziehen. In der Fondsvariante wurden zudem die positiven Portfolio­effekte zur Risikoreduzierung berücksichtigt.

Aus Kosten-Nutzen-Perspektive am mit Abstand rentabelsten für den Staat erscheint der INVEST-Zuschuss. Am unrentabelsten schneidet die Befreiung von der Abgeltungssteuer ab. Auf Basis der Gesamtkosten ist ein Innovationsfonds zwar am teuersten; die starken positiven Effekte rechtfertigen diese hohen Kosten aber auch. Insgesamt kann daher auch auf Staats­ebene analog zur Investorenebene die Schlussfolgerung gezogen werden, dass ein Innovationsfonds oder der INVEST-Zuschuss beziehungsweise Steuergutschriften mindestens in Höhe des INVEST-Zuschusses einer reinen Abgeltungssteuerbefreiung vorgezogen werden sollte.

Der Arbeitskreis „Finanzen und Steuern“ von BIO Deutschland setzt sich vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse einerseits auf Investorenseite für eine Verbesserung des Zuflusses von VC durch eine Ausweitung des INVEST-Zuschusses auf alle direkten (private) und indirekten Kapitalgeber (zum Beispiel Fonds) ohne Volumenbegrenzung oder die Einführung eines deutschen Innovations-Fonds ein. Auf Unternehmensebene macht sich die AG zugleich für die Einführung von tax credits zur Verbesserung des Cash-Flows stark.

Es bleibt anzumerken, dass laut Firmenumfrage von BIO Deutschland und einem Branchenmagazin Anfang 2014 die Stimmung in der Branche gut ist – trotz Stagnation. Damit dies so bleiben kann, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um den Wirkstoffentwicklern über den „Grand Canyon“ zu helfen. Es wäre schade, wenn immer mehr viel versprechende F&E in die USA abwandert.

Dirk Honold ist Professor für Unternehmensfinanzierung an der Technischen Hochschule Nürnberg, Finanzvorstand bei der Brain AG sowie Gründer des Arbeitskreises Finanzen und Steuern von BIO Deutschland e.V.


Letzte Änderungen: 11.07.2014