Editorial

Ehegatten-Splitting

Eine niedergelassene Zahnärztin promoviert über die Therapie von Leberkrebs. Ihre Dissertation ist mit der ihres Gatten über weite Strecken identisch. Eine Mediziner-Groteske aus Regensburg.

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(15. Oktober 2012) Das waren noch Zeiten, als Leonardo da Vinci vor dem Frühstück noch schnell den Hubschrauber erfand und abends die Mona Lisa fertig malte. Und Gottfried Wilhelm Leibniz, auch er ein Universalgenie vor dem Herrn, sagte einst über sich selbst: „Beim Erwachen hatte ich schon so viele Einfälle, dass der Tag nicht ausreichte, um sie niederzuschreiben.“ Da können heutige Dünnbrettbohrer schwerlich mithalten.

 

Nicht so in Regensburg. Die Weltkulturerbestadt am nördlichsten Punkt der Donau beherbergte schon so manche Geistesgröße: im 17. Jahrhundert den Mathematiker Johannes Kepler, im 18. Jahrhundert den Erfinder des Metronoms Nepomuk Mälzel, im 19. Jahrhundert den Botaniker David Heinrich Hoppe.

 

Und im Jahr 2006 die Zahnärztin Dr. Manal O.

 

Letztere ist besonders hervorzuheben. Denn die Talente von Dr. O. sind beachtlich und beschränken sich keineswegs auf Kariesprophylaxe und Zahnstein-Entfernung.

 

Die Zahnärztin Manal O.

 

Nein, die Mundmedizinerin O. ist auch eine Leberkrebsforscherin. Die 45-Jährige hat vor einigen Jahren über das hepatozelluläre Karzinom promoviert – neun Jahre nach ihrer zahnärztlichen Prüfung und auf 57 Seiten. Wirft man einen genaueren Blick in die Dissertation, die O. im Jahre 2006 am Universitätsklinikum Regensburg vorlegte, so nimmt das Staunen gar kein Ende mehr. Denn diese Doktorarbeit hat es faustdick in sich.

 

Manal O. stammt aus Israel. Dort ist sie 1967 geboren und hat 1985 am Gymnasium Taibeh auch ihr Abitur abgelegt. Danach ging sie nach Deutschland und studierte von 1989 bis 1997 an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Zahnmedizin. Neun Jahre sind für ein Universalgenie ungewöhnlich lang: Laut zahnärztlicher Approbationsordnung beträgt die Regelstudienzeit einschließlich Prüfungen lediglich zehn Semester und sechs Monate.

 

Glaubt man den in ihrem Lebenslauf gemachten Angaben, so ist O. seit 1997, dem Jahr ihrer zahnärztlichen Prüfung, „tätig im niedergelassenen Bereich“. Warum O. ihre Zulassung (Approbation) als Zahnärztin aber erst 2001, mithin vier Jahre nach ihrer Abschlussprüfung erhalten hat, war nicht herauszufinden. In den letzten Jahren war O. in einer Göttinger Zahnarztpraxis tätig.

 

In der Krebsforschung ist O. vor 2006 nicht aufgefallen; in ihrem Lebenslauf ist keinerlei onkologische Expertise erkennbar. In der Fachliteratur-Datenbank Medline ist O. als Coautorin eines einzigen Fachartikels (aus dem Jahr 2008) vertreten.

 

Promotion 2006 in Regensburg

 

Ihren Doktortitel erwarb O. im Sommer 2006 an der Klinik und Poliklinik für Chirurgie des Uniklinikums Regensburg. Dort war seit 2003 auch ihr Mann tätig (als Chirurg); sie selbst lebte zu der Zeit bereits in Göttingen. Ihre Dissertation „zur Erlangung des Doktorgrades der Zahnmedizin“ trägt den Titel „Behandlungsstrategien beim Hepatozellulären Karzinom“. Die Betreuung der Arbeit übernahm Klinikumsdirektor Hans Jürgen Schlitt.

 

Worum geht es in dieser Arbeit?

 

Thema der Dissertation ist das Leberzellkarzinom (HCC), ein häufiger, bösartiger Tumortyp mit meist schlechter Prognose. Zum einen sollte O. „die beiden wesentlichen Therapieoptionen der Behandlung des HCC, die Leberresektion und Lebertransplantation [...] hinsichtlich ihrer Effektivität“ untersuchen, und ferner bestimmte „Stadieneinteilungen dahingehend überprüfen, inwieweit sie eine bessere Prognoseeinschätzung der Patienten erlauben“.

 

Auf Deutsch: O. sollte herausfinden, wie man das Leberzellkarzinom am besten behandelt und was bestimmte Diagnoseverfahren taugen.

 

In ihren eigenen Worten (Diskussion, Seite 38): „Im Rahmen der vorgelegten Arbeit wurde der Krankheitsverlauf von Patienten mit Hepatozellulären Karzinom unter verschiedenen Therapien untersucht.“

 

Retrospektive Datenauswertung

 

Wie bei Mediziner-Doktorarbeiten üblich, betrat O. für ihre Doktorarbeit kein Labor oder Krankenzimmer. Ihre Arbeitsgrundlage waren die Krankenakten von 120 Krebspatienten aus den Jahren 1995 bis 2002, eingelagert im Archiv des Universitätsklinikums Göttingen.

 

O. wertete die Daten dieser Patienten retrospektiv aus; dazu verwendete sie die Tabellenkalkulation MS Excel, das Statistik-Tool WinSTAT sowie weitere statistische Verfahren. Als Ergebnis präsentierte O. in ihrer Arbeit eine Reihe von Liniendiagrammen, auf denen beispielsweise das tumorfreie Überleben der Patienten in Abhängigkeit von bestimmten Therapieverfahren dargestellt ist.

 

Das Hauptergebnis dieser Patientendaten-Auswertung (nachzulesen auf Seite 48 der Dissertation von Frau O.) lautet (orthografische Fehler wie im Original):

 

„Nach unseren, hier erhobenen Ergebnissen ist es nicht notwendig Erkrankte wegen ihres fortgeschrittenen Stadiums von vorn herein von einer Lebertransplantation auszuschließen. Es erscheint eher so, dass bei erzielbarer Stabilität der Tumorerkrankung unter TACE während der Wartezeit, von einer hohen Heilungschance durch eine Lebertransplantation auszugehen ist“

 

Nach „unseren“ Ergebnissen? Pluralis Majestatis? Merken Sie sich diese beiden Sätze. Sie werden im Folgenden ungeahnte Bedeutung erlangen.

 

Dr. med. dent. Dünnbrettforscher

 

Zunächst lief alles wunderbar. Dank ihres schmalen Dissertationsbändchens darf sich Manal O. seit 2006 „Doktorin der Zahnheilkunde“ (Dr. med. dent.) nennen. Dass ihre Doktorarbeit nie auch nur in die Nähe zahnmedizinischer Themen kommt (wir erinnern uns: es geht um Leberkrebs!) – geschenkt. Und dass die von Frau O. gesammelten Erkenntnisse an jedem naturwissenschaftlichen Lehrstuhl zwischen Freiburg und Kiel nicht einmal eine schlecht benotete Diplomarbeit füllen könnten – ebenfalls geschenkt. Im Ausland gelten deutsche Medizindoktoren bekanntermaßen als Dünnbrettforscher, die ihr Opus mal schnell in den Semesterferien zusammenbasteln und sich hinterher mit einem Titel zweiter Klasse schmücken.

 

Dieser seit Jahrzehnten gepflegte Missbrauch der Promotion wurde schon mehrmals von berufener Stelle kritisiert. Im Januar 2004 etwa hieß es in den „Empfehlungen zur Universitätsmedizin“ des deutschen Wissenschaftsrats: „Der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn dieser „Pro-forma“-Forschung ist fragwürdig“. Es habe sich ein „akademisches Gewohnheitsrecht entwickelt, demzufolge die Verleihung des Doktorgrades weitgehend unabhängig von der Qualität der Promotionsleistungen erfolgt.“

 

Brief mit falschem Absender

 

Manal O. indes hat beim Erstellen ihrer Dissertation die Grenzen dieses ärztlichen Gewohnheitsrechts gänzlich neu definiert. Dass dies nach sechs Jahren ruchbar wurde, ist einem Schreiben zu verdanken, das am 7. August 2012 bei der Medizinischen Fakultät der Universität Regensburg einging. In diesem Brief an die Fakultätsverwaltung bietet die vermeintliche Unterzeichnerin Manal O. an, ihren Doktortitel freiwillig zurückzugeben. Damit wolle sie etwaigen Plagiats-vorwürfen vorbeugen, schreibt sie.

 

Oha! Späte Reue einer Zahnmedizindoktorin?

 

Keineswegs. Denn der ominöse Brief mit unleserlichem Absender stamme gar nicht von ihr, versicherte O. gegenüber Laborjournal. Ihre Doktorarbeit aus dem Jahr 2006 sei „absolut in Ordnung“ und „kein Plagiat“. Sie habe gegen den Briefschreiber „Anzeige gegen Unbekannt“ erstattet und verwies den Laborjournal-Reporter für weitere Fragen an einen Göttinger Rechtsanwalt. Dieser hat auf mehrfache Bitten um Rückruf bisher nicht reagiert.

 

Schleppende Untersuchung

 

 Am Regensburger Uniklinikum fühlte man sich bemüßigt, die fragliche Dissertation unter die Lupe zu nehmen. Seitdem rollen in der Donaustadt zwei parallele Prüfverfahren an: Die Promotionskommission der medizinischen Fakultät soll untersuchen, ob die Dame im Jahr 2006 ihre Doktorprüfung bestanden hat, und der Ombudsman der Universität soll untersuchen, ob Frau O. gemogelt hat.

 

Beim Erscheinen dieser Ausgabe sind die Regensburger Investigatoren seit gut neun Wochen zugange. Wie es aussieht, herrscht bislang weitgehend Leerlauf. Immerhin soll laut Uni-Pressesprecher Alexander Schlaak „demnächst“ geklärt sein, ob Frau O. ihre Doktorprüfung im Mai 2006 überhaupt bestanden hat. Wieso bereits die Klärung dieser eher banalen Frage beinahe ein Vierteljahr dauere, beantworteten Schlaak wie auch der Ombudsman mit einem lakonischen „Ferienzeit“. Es steht zu befürchten, dass die eigentliche Untersuchung des Ombudsmans auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten sogar noch länger dauern wird.

 

Solange wollte der Laborjournal-Redakteur nicht warten. Er besorgte sich kurzerhand selbst ein Exemplar der inkriminierten Arbeit – und bereits nach kurzem Blättern war klar: Diese Plagiatsprüfung wird keine neun Wochen dauern; nicht einmal neun Tage. Denn dass an der Dissertation von Manal O. etwas oberfaul ist, ist auf den ersten Blick zu erkennen. Dazu reicht es, sie mit einer ganz bestimmten anderen Dissertation zu vergleichen: mit der eines gewissen Aiman O.

 

Aiman O. ist der Ehemann der Zahnärztin Manal O. Auch er hat über das Leberzellkarzinom promoviert. Das war 2004.

 

Der Lebertransplanteur Aiman O.

 

Immerhin ist Aiman O. kein Zahnarzt. Er war bis vor kurzem noch Chirurg am Uniklinikum Göttingen und dort der Leiter des Transplantationszentrums.

 

Na, klingelt es?

 

Genau: Aiman O. ist die Hauptfigur im deutschen Organspende-Skandal, der im Juli 2012 publik wurde. O. wird verdächtigt, an den Universitätskliniken Göttingen und Regensburg Krankenakten manipuliert und damit unrechtmäßig einzelne Patienten bei der Organvergabe bevorzugt zu haben; angeblich soll dabei auch Geld geflossen sein. Die Staatsanwaltschaft und diverse universitäre Gremien ermitteln seit Monaten. Der Beschuldigte hält sich derzeit an einem unbekannten Ort auf; man munkelt, er habe sich in den Nahen Osten abgesetzt.

 

Aiman O. stammt ebenfalls aus Israel. Er ist im gleichen Jahr geboren wie seine spätere Frau Manal und machte wie diese sein Abitur 1985 am Gymnasium Taibeh. Danach trennten sich vorübergehend ihre Wege: Während Manal in Hannover für ihre Zahnmedizin-Prüfungen büffelte, studierte Aiman Humanmedizin in Münster und legte dort 1993 sein drittes Staatsexamen ab.

 

In erlauchten Zirkeln

 

Danach ging auch der Gatte an die MHH, wo er beim deutschen Transplantationspapst und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie Rudolf Pichlmayr (1932-1997) das Handwerk der Organverpflanzung erlernte. Pichlmayr ist in Chirurgenkreisen Legende; so führte er 1988 die weltweit erste „Split-Liver-Organverpflanzung“ durch, bei der die Spenderleber auf zwei Empfänger aufgeteilt wird.

 

Auch danach bewegte sich O. nur in den erlauchtesten Medizinerkreisen. Er war Assistenzarzt unter Burckhardt Ringe in Göttingen und wechselte 2003 nach Regensburg. Dort wartete schon ein alter Kumpel aus Hannoveraner Tagen: Hans Jürgen Schlitt. Der nach oben strebende Oberarzt O. und der dort bereits angekommene Chefchirurg Schlitt trieben fortan systematisch die Zahl der Lebertransplantationen nach oben: Binnen weniger Jahre verfünffachte sich am Regensburger Uniklinikum die Zahl der transplantierten Lebern. Derweil plombierte Manal O. in Göttingen Zähne.

 

2008 wechselte Aiman O. nach Göttingen und übernahm den Chefposten am dortigen Transplantationszentrum – mit dem bekannten dicken Ende.

 

Alles sehr ähnlich

 

Seinen Doktortitel hatte sich Aiman O. bereits 2004 in Regensburg erworben, mit einer Arbeit namens „Relevante Selektionsfaktoren bei Lebertransplantation wegen HCC“. Auf 54 Seiten geht es – wie bei der zwei Jahre später verfassten Arbeit seiner Frau – um Transplantation bei Leberzellkrebs. Ähnlich wie bei dieser verfolgte auch die Arbeit von Aiman O. das Ziel, „das Outcome von Patienten mit Hepatozellulärem Karzinom zu untersuchen“.

 

Doch nicht nur die Zielsetzung der beiden Arbeiten gleicht sich. Die Dissertationen des Ehepaars lesen sich über weite Strecken so, als habe die Arbeit des Manns als Vorlage für seine Frau gedient. Dies beginnt schon mit den inhaltlichen Gliederungen, die sich ebenfalls frappierend gleichen. Somit kann man die Doktorarbeit von Manal O. mit Fug und Recht als Ideenplagiat bezeichnen.

 

Doch dies ist längst nicht alles. In der Einleitung der Arbeit von Manal O. (im Folgenden „2006-Dissertation“ genannt) finden sich zahlreiche inhaltliche Passagen, die 1:1 aus der älteren Arbeit des Ehemanns übernommen wurden. Mal wurde ein Satz umformuliert, mal ein Halbsatz weggelassen, mal ein paar eigene Sätze oder gar ein eigenständiges Unterkapitel eingefügt. Originäre Eigenleistungen sind auf den ersten neun Seiten der Arbeit jedenfalls Mangelware. Ein Beispiel von vielen (Seite 5 von Behandlungsstrategien/2006-Dissertation):

 

„Außerdem ist die postoperative Mortalität heute bei der Transplantation oft vergleichbar oder sogar geringer als bei einer Tumorresektion (Bismuth et al. 1996). Wesentliche Argumente gegen Transplantation beim Hepatozellulären Karzinom sind der Organmangel und die rasche Tumorprogression unter der erforderlichen postoperativen immunosuppressiven Therapie, bei okkulten extrahepatischen Metastasen (Bismuth und Fecteau 1998).“

 

Diese Passage (und zahlreiche weitere) findet sich nahezu identisch auch in der Arbeit des Ehegatten („2004-Disserta-tion“). In keinem einzigen Fall nennt Manal O. jedoch die wahre Quelle, aus der ihre gesammelten Weisheiten stammen.

 

Auch die Ergebnisse plagiiert...

 

Nahezu identische Text- und Tabellenabschnitte finden sich nicht nur in den Kapiteln Einleitung (I.) sowie Patienten, Materialien und Methoden (II.), sondern auch bei den Ergebnissen (III.).

 

Gleich die jeweils erste Seite der Ergebnisse (Seite 22 der 2006-Dissertation/Seite 23 der 2004-Dissertation) gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Dies gilt nicht nur für den Fließtext,  der im Vergleich zur Vorlage lediglich etwas retuschiert wurde, sondern auch für das auf den Seiten 22 beziehungsweise 23 befindliche Diagramm („Abb.1“) samt Bildlegende (siehe oben). Auf dieser Abbildung ist das „Kumulative Gesamtüberleben der Patienten mit Hepatozellulärem Karzinom“ dargestellt. Die in den beiden Dissertationen des Ehepaars O. in Abb. 1 eingezeichneten Kurven, Prozentzahlen und p-Werte sind absolut identisch. Wie üblich vermeidet es Manal O., ihre Quelle zu nennen. Ebenfalls weitgehend identisch sind etwa die Abbildungen 2 und 3 beider Arbeiten. Selbst den letzten Absatz der Zusammenfassung, sozusagen das abschließende Resümee, hat Frau O. von ihrem Mann abgeschrieben (Kapitel V., Seite 48):

 

„Nach unseren, hier erhobenen Ergebnissen ist es nicht notwendig Erkrankte wegen ihres fortgeschrittenen Stadiums von vorn herein von einer Lebertransplantation  auszuschließen. Es erscheint eher so, dass bei erzielbarer Stabilität der Tumorerkrankung unter TACE während der Wartezeit, von einer hohen Heilungschance durch eine Lebertransplantation auszugehen ist“

 

... und sogar das Fazit abgekupfert

 

Erinnern Sie sich an diesen Satz? Er steht exakt so auch auf Seite 47 der Dissertation von Aiman O. Selbst die drei Kommafehler und der fehlende Punkt am Ende stimmen perfekt überein.

 

In keinem einzigen Fall nennt Manal O. die Herkunft der Inhalte: die zwei Jahre zuvor angefertigte Dissertation ihres Gatten. Dessen Doktorarbeit taucht nicht einmal im Literaturverzeichnis der Ehefrau auf.  

 

Apropos Literaturverzeichnis: Auch hier weisen diverse Indizien darauf hin, dass Manal O. die Literaturliste ihres Ehemanns stur kopiert und ihr lediglich einige wenige Einträge hinzugefügt hat. Zum Beispiel hat Aiman O. ein bestimmtes Paper versehentlich doppelt aufgeführt; bei Manal O. taucht es ebenfalls doppelt auf. Bei zwei anderen Publikationen hat Aiman O. den Vornamen des Seniorautors vergessen; seiner Frau ist dies just bei den gleichen Literaturstellen passiert. Auch andere formale Eigentümlichkeiten der Literaturliste ähneln sich frappierend. 

 

Die Laborjournal-Redaktion ließ beide Arbeiten vom Plagiats--Sachverständigen Stefan Weber untersuchen. In seinem Gutachten stellt dieser fest:

 

„Mit der Dissertation von Manal O. liegt deutliches wissenschaftliches Fehlverhalten vor, da in ihr nicht nur Textabschnitte aus der früheren Dissertation [von Aiman O.] plagiiert wurden, sondern auch empirische Daten des Patientenkollektivs sowie zahlreiche Tabellen und Abbildungen aus der früheren Dissertation 1:1 übernommen wurden, ohne diese jemals zu erwähnen. Es handelt sich bei der Arbeit von Manal O. um eine „Dissertationsdoublette“ der Arbeit von Aiman O.“

 

Doch auch die 2004-Dissertation des Ehegatten scheint nicht sauber zu sein:

 

„In der Dissertation von Aiman O. wurden zudem längere Passagen gefunden, die nahezu wörtlich, aber ohne Kennzeichnungen und Quellenangaben aus zwei älteren medizinischen Veröffentlichungen anderer Autoren übernommen wurden. Manal O. plagiierte in der Folge zum Teil die Plagiate Aiman O.s („Plagiate zweiter Ordnung“).“

 

Laut Weber weist die Dissertation von Manal O. rund 30 Prozent Textübereinstimmung mit der ihres Gatten auf.

 

Wurden auch Daten manipuliert?

 

Womöglich hat Manal O. aber nicht nur plagiiert. Es drängt sich der Verdacht auf, dass auch Daten manipuliert wurden.  Auf Seite 10 der 2006-Dissertation (Manal O.) ist unter Punkt II.1.1 „Alters und Geschlechtsverteilung“ zu lesen:

 

„Das Patientenkollektiv umfasste 120 Patienten, im Einzelnen 96 Männer und 24 Frauen. Zum Erstvorstellungszeitpunkt betrug das mittlere Alter der Patienten 59   Jahre ± 11,4 Jahre, dabei war der jüngste Patient 31, der älteste Patient 82 Jahre alt.“

 

In der entsprechenden Passage der 2004-Dissertation von Aiman O. ist auf Seite 11 unter II.1.1 „Alters und Geschlechtsverteilung“ zu lesen:

 

„Das Patientenkollektiv umfasste 84 Patienten, im Einzelnen 70 Männer und 14   Frauen. Zum Zeitpunkt der Erstvorstellung betrug das mittlere Alter der Patienten 59 Jahre ± 11,4 Jahre, wobei der jüngste Patient 31 Jahre, der älteste Patient 82 Jahre  alt war.“

 

Nanu? Kann es sein, dass das mittlere Alter der Patienten in beiden Kollektiven exakt identisch ist („59 ± 11,4 Jahre“)? Statistisch gesehen ist dies nahezu unmöglich.

 

Der Fisch stinkt vom Kopf her

 

Warum fiel ein derart plumpes Plagiat nicht bereits bei der Abgabe auf? Die beiden Dissertationen entstanden am selben Regensburger Institut im Abstand von knapp zwei Jahren, und in beiden Fällen hießen die Gutachter Hans Jürgen Schlitt (Institutsleiter und ein guter Freund der Familie O.) sowie Bernhard Krämer (seit 2010 ärztlicher Direktor am Uniklinikum Mannheim der Exzellenzuniversität Heidelberg).

 

Gegenüber Laborjournal mochte weder Doktorvater Schlitt noch Gutachter Krämer einen Kommentar abgeben. Und der Dekan des Regensburger Uniklinikums, Torsten Reichert, gab zum Protokoll, er sehe derzeit „keinen Anlass“ dazu, im Umfeld der Abteilung Schlitt weitere Nachforschungen anzustellen oder gar zusätzliche Arbeiten der Beteiligten unter die Lupe zu nehmen.

 

Winfried Köppelle


(Der Artikel erschien in der aktuellen Laborjournal-Ausgabe 10/2012 auf den Seiten 23-41.)



Letzte Änderungen: 24.10.2012
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