Editorial

Inkontinenz am Inn: Von Blinden, Standhaften und Süppchenkochern (16)



Ermittlungsverfahren gegen die Innsbrucker Urologen Strasser und Bartsch kurz vor dem Abschluss. Offener Brief an den Dritten Nationalratspräsidenten.

(23. Juni 2009) Der vielfach sich verästelnde Skandal an der Medizinischen Universität Innsbruck (siehe Folgen 1-15: Inkontinenz am Inn) scheint wieder auf einen Knalleffekt hinzusteuern. Wie Sie diesen Folgen entnehmen können, liegt der Kern der Affäre in den Angriffen des Vorstands der Innsbrucker Urologie Georg Bartsch und seines inzwischen suspendierten Oberarztes Hannes Strasser auf die Ethikkommission (EK) der Medizinischen Universität. Strasser hatte ohne Genehmigung der EK, also rechtswidrig, Hunderte von Inkontinenz-Patienten mit einer zweifelhaften experimentellen Zelltherapie behandelt. Die ebenfalls zweifelhaften Ergebnisse einer angeblichen Phase III-Studie hatte Strasser in Lancet veröffentlicht.

Nach einem Bericht der Tiroler Tageszeitung vom 10.6.2009 soll Hannes Strasser nun wegen falscher Zeugenaussage, Verleumdung, versuchter Nötigung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden. Seinen Chef Georg Bartsch will die Staatsanwaltschaft wegen Untreue, Betrugs und Nötigung anklagen. Bartschs Rechtsanwalt Dietmar Czernich stellt dagegen gegenüber Laborjournal fest: "Diese Aussage ist objektiv unrichtig. Eine Entscheidung darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht, ist noch nicht gefallen, weil es hierfür der Genehmigung der Oberstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums bedarf. Die entsprechenden Genehmigungen liegen jedoch nicht vor."

Gegen Hubert Hrabcik, Beamter des Gesundheitsministeriums, soll wegen Amtsmissbrauchs ermittelt werden. Er hatte Strasser und Bartsch in einem Brief die (faktisch falsche) Bestätigung gegeben, dass ihre Zelltherapie auch ohne EK-Votum rechtmäßig gewesen seien. Zudem ermittele die Staatsanwaltschaft Innsbruck, so die Tiroler Tageszeitung, ob Hrabcik auch die Therapien außerhalb von Studien gutgeheißen habe.

Eine Rückfrage von Laborjournal bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck ergab, dass das Ermittlungsverfahren gegen Strasser und Bartsch im Juli 2009 im Großteil beendet und dann über eine Anklage entschieden werde. Die Meldung der Tiroler Tageszeitung bezeichnete der Sprecher der Staatsanwaltschaft als Spekulation, es handele sich jedenfalls nicht um eine offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Er wollte die Meldung aber auch nicht dementieren.

Am gleichen Tag, an dem der Bericht der Tiroler Tageszeitung erschien, veröffentlichte Andreas Scheil, Mitglied der von Bartsch und Strasser angegriffenen EK, einen offenen Brief an den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf. Herr Graf hatte sich von Herrn Strasser in dessen Kampagne gegen die EK einspannen lassen. Scheils Brief fasst den Kern der Innsbrucker Affäre zusammen und bringt seine Absurditäten auf den Punkt. Deswegen zitieren wir ihn in voller Länge.



Offener Brief an den Dritten Nationalratspräsidenten Dr. Martin Graf von Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil (Innsbruck)

A. Charles Darwin verleumdet Prof. X und grüßt die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Namen von sechs Universitäten

Am 9.3.2009 "informiert" ein gewisser Charles Darwin per Email die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien über die missbräuchliche Verwendung von Einrichtungen der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI):

"Als weiteres Beispiel hat Prof. X sein Department an ein Biotechnikunternehmen vermietet und das Geld für private Zwecke verwendet."

Zum Beweis legt Charles Darwin die Kopie des Vertrags zwischen Prof. X und dem Unternehmen bei und verabschiedet sich mit: "Yours sincerely, Medizinische Universität Innsbruck, Austria; UMIT, Austria; Ludwig Maximilians Universität München, Germany; Universität Tübingen, Germany; Katholieke Universiteit Leuven; Universitat de Barcelona, Spain."

Die schlichte Behauptung der Verwendung des Mietzinses für private Zwecke durch eine Person, die wähnt, Charles Darwin zu heißen und die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Namen von sechs Universitäten grüßen zu dürfen, genügt in Österreich, dass (auch) der Name von Prof. X auf den Deckel eines Strafakts der Korruptionsstaatsanwaltschaft geschrieben wird ("wegen Untreue").



B. Und was hat der Dritte Nationalratspräsident mit diesem Charles Darwin zu tun?

1. Prof. X und ich sind Mitglieder der Ethikkommission der MUI. Wir wurden von ihr als Leiter zweier Subkommissionen eingesetzt, die einen Forschungsantrag (März 2007) wegen medizinischer, pharmakologischer und rechtlicher Unklarheiten prüfen und für die Kommission einen Entscheidungsentwurf ausarbeiten sollten. 2.

Schon die Einsetzung dieser Subkommissionen löste ein wohl beispielloses Kesseltreiben gegen eine unabhängige Ethikkommission aus, die ausschließlich der Sicherheit der Teilnehmer an klinischen Prüfungen von z.B., wie hier, experimentellen Arzneimitteln und der wissenschaftlich, rechtlich und ethisch einwandfreien medizinischen Forschung an Menschen verpflichtet ist (es folgt eine Auswahl):

a. Bereits im Mai 2007 Drohungen mit einer Medienkampagne gegen die Ethikkommission, mit dem Staatsanwalt und mit dem Landeshauptmann, wenn die Ethikkommission nicht (positiv) entscheidet über den verfahrensgegenständlichen Forschungsantrag. b. Im Herbst 2007 Drohungen mit zivilrechtlichen Klagen gegen einzelne Mitglieder der Ethikkommission.

c. Anfang Dezember 2007 erstatten der Klinikchef und der Oberarzt, dessen Therapie die Ethikkommission im gegenständlichen Verfahren beurteilen soll, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck (und Anfang Jänner 2008 eine inhaltsgleiche Aufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsminister):

Unter anderem sollen Prof. X und ich bei einer unserer Sachverhaltsermittlungen versucht haben, Betriebsgeheimnisse zugunsten des Auslands auszukundschaften (§ 123StGB). Ihr Anwalt und Verfasser der Strafanzeige stützt diese Beschuldigung auf ein Schreiben anonymer "Freunde und Helfer", die ihm auch zwei Briefe geschickt haben sollen. Diesen (gefälschten) Briefen zufolge arbeitet Prof. X für einen US-Amerikanischen Medizinproduktehersteller, der ein Konkurrenzprodukt zur Therapie des Oberarztes erzeugt. Laut einem zweiten Schreiben der "Freunde und Helfer" (März 2008), das der Anwalt umgehend zur Staatsanwaltschaft trägt, sind alle Mitglieder der Ethikkommission der MUI käuflich.

Die Ethikkommission lässt sich von alle dem nicht einschüchtern. Die zwei Subkommissionen liefern nach aufwändigen Ermittlungen einen Entscheidungsentwurf ab und die Kommission entscheidet über den Forschungsantrag Ende Jänner 2008 so, wie sie es für richtig hält.

Eine Folge der Sachverhaltsermittlungen der Ethikkommission ist die durch das Gesundheitsministerium angeordnete Inspektion einer Studie, die der Oberarzt Ende Juni 2007 in der angesehenen Medizinzeitschrift "The Lancet" publiziert hat. A! Der Inspektionsbericht der AGES/PharmMed (August 2008) stellt dem Oberarzt hinsichtlich dieser Studie ein vernichtendes Zeugnis aus und bestätigt die Erkenntnisse der Ethikkommission. Unter anderem: Entgegen dem Arzneimittelgesetz trotz Erstanwendung des Prüfpräparats am Menschen kein (Sicherheits)Gutachten des Arzneimittelbeirats und auch keine Stellungnahme der Ethikkommission eingeholt; keine verschuldensunabhängige Personenschadensversicherung für die Studienteilnehmer abgeschlossen; mangelhafte Aufklärung der Studienteilnehmer über Risiken durch die Teilnahme an dieser Studie; Aufzeichnungen der Quelldaten können bei der Inspektion nicht vorgewiesen werden; zahlreiche Dokumente mit "zweifelhafter Authentizität" usw.

Die Inspektoren der AGES/PharmMed äußern sogar den Verdacht, dass die in "The Lancet" publizierte Studie "möglicherweise als ´virtuelle Studie´ nachträglich über die (...) therapierten Patienten ´gestülpt´ worden" ist - diesem Verdacht des Wissenschaftsbetrugs gehen immer noch Experten der Akademie der Wissenschaften im Auftrag des Rektors der MUI nach. Und die AGES/PharmMed ordnet an, dass die in "The Lancet" publizierten Daten "im Rahmen eines allfällig angestrebten" (Arzneimittel-)"Zulassungsverfahrens nicht verwendet werden" dürfen.

3. Auf Grund dieses Inspektionsberichts wird der Oberarzt sowohl als Wissenschafter, als auch als Klinikarzt vorläufig von Dienst suspendiert und ist dies bis heute. Und die Herausgeber von "The Lancet" ziehen seine Publikation zurück, was sehr selten vorkommt und was der nationalen und internationalen Reputation auch der MUI schwer geschadet hat.

4. Der Klinikchef und der Anwalt entschuldigen sich daraufhin bei der Ethikkommission für ihr "übermäßig aggressives" Verhalten (September 2008), insbesondere für ihre Strafanzeige vom Dezember 2007. Und die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellt das durch diese Anzeige ausgelöste Strafverfahren ein (Oktober 2008), weil sich kein einziger Verdacht erhärten hat lassen, auch nicht hinsichtlich weiterer Vorwürfe, die eine anonyme "nichtsalsdiewahrheit" der Staatsanwaltschaft Innsbruck im Mai 2008 mitgeteilt hatte: Ihr zufolge sollen Prof. X und ich als sein angeblicher "Rechtsvertreter" der "Korruption und der Befangenheit" schuldig sein.

5. Die Attacken gegen die Ethikkommission und einzelne ihrer Mitglieder gehen trotzdem weiter. Als anonymes "Aktionskomitee ´Rettet die Klinik Innsbruck´", als anonyme "indep_science", als anonyme "revolution 1809" etc spammt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein und dieselbe Person weiterhin Briefkästen von Behörden, Politikern und Zeitungsredaktionen zu und bedenkt auch Prof. X und mich wieder und wieder mit dem immer selben Vorwurf der "Korruption und Befangenheit". Fast alle Adressaten dieser Emails, Briefe und Faxe scheinen durchschaut zu haben, dass es sich dabei um die Äußerungen eines (womöglich psychisch kranken) Verleumders handelt. Sie ignorieren seine Post.

Sehr geehrter Herr Dr. Graf!

Sie und Ihr Kollege vom Tiroler Landtag, der Klubobmann der FPÖ Mag. Hauser (zwei parlamentarische Anfragen), dagegen lassen sich - aus Mangel an Menschenkenntnis oder aus welchen Gründen sonst auch immer - vor den Karren dieses Verleumders spannen und stellen im November 2008 unter ausdrücklicher Berufung auf das erwähnte anonyme "Aktionskomitee ´Rettet die Klinik Innsbruck´" (53/J, 54/J und 55/J XXIV. GP) und im März 2009 (1447/J, 1448/J und 1449/J XXIV. GP) insgesamt sechs parlamentarische Anfragen, in denen Sie Prof. X und mich teils direkt, teils schlecht hinter Fragen versteckt, mit den vom Verleumder vorgebrachten Argumenten der "Korruption und Befangenheit" beschuldigen. Ein Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Innsbruck, wie gesagt, bereits Anfang Oktober 2008 nach elf Monate lang dauernden Ermittlungen verneint und zu den Akten ins Archiv gelegt hat. Und Sie fragen die Frau Justizminister unter anderem (1448/J, Frage 16), ob "wegen der Vorgänge in der Ethikkommission Innsbruck die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Ermittlungen beauftragt werden" wird. Diese Frage ist der Beweis dafür, dass Sie mit dem eingangs geschilderten Charles Darwin nichts zu tun haben. Er hätte Ihnen sonst sicher gesagt, dass er schon am 9.3.2009, also rund zwei Wochen vor Ihren Anfragen Ende März 2009 die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch auf den Hals von Prof. X gehetzt hat und dass Sie sich daher diese Frage an die Frau Justizminister sparen können.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat denn auch umgehend von sich aus mit Ermittlungen begonnen: Zunächst legt sie einen Akt an und schreibt auch den Namen von Prof. X auf den Aktendeckel. Dann lässt sie die Email des Charles Darwin und den Mietvertrag zwischen Prof. X und dem Biotechnikunternehmen auf Kosten des Steuerzahlers für 279,80 Euro von der "englischen Sprache" in die "deutsche Sprache" übersetzen. Und unmittelbar danach überträgt sie die Ermittlungen aus Mangel an öffentlichem Interesse der Tatortstaatsanwaltschaft Innsbruck (17.4.2009), die ein Monat später das Landeskriminalamt Tirol mit Ermittlungen beauftragt (15.5.2009). Von diesen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seit Anfang März 2009 erfährt Prof. X Ende Mai durch die Anfragebeantwortung durch die Frau Justizminister (22.5.2009). Die Chance darzulegen, dass er den Mietzins entgegen der Verleumdung durch Charles Darwin nicht für sich privat, sondern ausschließlich für das Department verwendet hat, wird ihm Ende Juni 2009 eingeräumt werden.

Ihre Anfragen vom März 2009, Herr Dr. Graf, sind der vorerst letzte Akt dieses nun seit Mai 2007 andauernden Kesseltreibens gegen die Ethikkommission der Medizinischen Universität Innsbruck und gegen einzelne ihrer Mitglieder, vor allem gegen Prof. X und mich. Die Ethikkommission und Prof. X und ich als Leiter der zwei Subkommissionen haben die Therapie des Oberarztes nicht, wie auch herumerzählt wird, aus "Neid, wegen offener Rechnungen und aus finanziellen Eigeninteressen" kritisch unter die Lupe genommen (es folgt eine Auswahl):

Sondern weil schon aus den Beilagen zum Forschungsantrag (März 2007) ersichtlich gewesen ist, dass in Innsbruck nicht nur 25 Patienten im Rahmen der zwei von der Ethikkommission genehmigten Phase I Studien (2002 und 2003) mit dieser bis heute experimentellen Therapie behandelt worden sind, sondern viel mehr. Heute wissen wir, dass in Innsbruck (und zwar entgegen einem ausdrücklichen Verbot durch den ärztlichen Direktor im Dezember 2006) bis in hinein in das Frühjahr 2008 insgesamt 409 Patienten behandelt worden sind, davon nur 21 legal in den zwei von der Ethikkommission genehmigten Phase I Studien: Ein gravierender Verstoß gegen § 49 Abs 1 Ärztegesetz und § 12 Abs 3 Tiroler Krankenanstaltengesetz, wonach Ärzte Patienten nur mit wissenschaftlich anerkannten Methoden behandeln dürfen (so es sich nicht um Behandlungen im Rahmen legaler klinischer Studien oder um Heilversuche zur Abwendung von Lebensgefahr und dauernden Siechtums handelt, wenn wissenschaftlich anerkannte Therapien bereits versagt haben).

Dann ist uns sofort aufgefallen, dass die für die Sicherheit der Teilnehmer an klinischen Arzneimittelprüfungen unerlässliche Phasenfolge nicht eingehalten worden ist: Der Forschungsantrag (März 2007) hat eine Phase II Studie betroffen, die in "The Lancet" publizierte Studie war eine Phase III Studie - ob sie überhaupt stattgefunden hat, wird noch geprüft. Eine weitere Phase III Studie ist im August 2007 in der Zeitschrift "World Journal of Urology" erschienen.

Die Zahl der Studienteilnehmer laut diesen zwei Publikationen war deutlich höher als die Zahl der in Innsbruck im angeblichen Studienzeitraum behandelten Patienten. Damals war das für uns völlig unerklärlich und unsere diesbezüglichen Fragen sind von den verantwortlichen Forschern nie beantwortet worden. Heute wissen wir auch dank des AGES/PharmMed-Inspektionsberichts, dass die Daten der im angeblichen Studienzeitraum behandelten Patienten in den zwei Zeitschriftenartikeln doppelt publiziert worden sind. Durch solch eine "Doppelpublikation" wird entgegen allen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eine erhöhte Validität der Behandlungsergebnisse vorgetäuscht.

Recht bald herausgefunden haben wir weiters, dass die Therapieerfolge in Kliniken in München und in Wien, in denen der Oberarzt zum Teil selbst operiert hat, bei weitem nicht so gut sind, wie die vom Oberarzt zu den in Innsbruck durchgeführten Therapien publizierten Zahlen glauben machen. In München ist diese Therapie wegen mangelhaften Erfolgs umgehend eingestellt worden - rund 100 Patienten haben dafür bis zu 15.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt, ein erfolglos behandelter Patient hat den Krankenhausträger TILAK (Land Tirol) wegen Täuschung über den experimentellen Charakter dieser Therapie schon erfolgreich auf Rückzahlung der Behandlungsbeiträge, auf Schadenersatz und auf Feststellung der Haftung für künftige Schäden geklagt (Urteil der zweiten Instanz rechtskräftig November 2008); weitere Klagen stehen ins Haus.

Und recht bald erfahren haben wir auch von zunächst einem unerwünschten, schwerwiegenden Ereignis, und zwar von einem kompletten Harnröhrenverschluss eines Patienten rund 10 Wochen nach der Behandlung. Von einem zweiten, in der zeitlichen Abfolge gleich verlaufenen kompletten Harnröhrenverschluss haben wir etwas später erfahren: Beide Männer entleeren ihre Blase heute über einen künstlichen Ausgang durch den Nabel, indem sie ihre Blase rund zehn Mal am Tag abpunktieren. Beide Vorfälle sind entgegen dem einschlägigen Recht den Gesundheitsbehörden nicht gemeldet worden und auch nicht der Ethikkommission beim Forschungsantrag im März 2007. Wären die zwei Patienten, so wie das die österreichische Rechtsordnung vorsieht für eine noch nicht wissenschaftlich anerkannte Methode, im Rahmen einer klinischen Prüfung inklusive der obligatorischen verschuldensunabhängigen Personenschadensversicherung behandelt worden, dann müssten sie sich jetzt nicht mit dem Krankenhausträger TILAK über den Schadenersatz herumstreiten. Ob noch mehr der insgesamt 409 Patienten zu Schaden gekommen sind, untersucht seit Dezember 2008 die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Usw., usw. Der langen Rede kurzer Sinn: Egal, wo Prof. X und ich bei unserer Tätigkeit als Leiter der Subkommissionen hingeschaut haben, und zwar einzig aus Sorge um die Gesundheit und Sicherheit der potentiellen Teilnehmer an der im März 2007 beantragten Studie, wir haben immer eine "Baustelle" gefunden.

Als die Inspektion der AGES/PharmMed unsere Befunde bestätigt und zahlreiche weitere Verletzungen des einschlägigen Medizinrechts und der Normen guter wissenschaftlicher Praxis entdeckt und im Inspektionsbericht umfassend publiziert hat im August 2008, haben die Mitglieder der Ethikkommission erwartet, dass sie endlich Ruhe haben werden vor weiteren ungerechtfertigten Anfeindungen.

Mitnichten.

Lassen Sie sich daher gratulieren, Herr Dr. Graf, dass auch Sie sich einspannen haben lassen zur Teilnahme an diesem Kesseltreiben gegen die Ethikkommission der MUI (und des Landes Tirol) und gegen einzelne ihrer Mitglieder!

Lassen Sie sich gratulieren, Herr Dr. Graf, wie Sie mit Hilfe der zur Auskunft verpflichteten Frau Justizminister das Amtsgeheimnis zum Schutz eines Beschuldigten im nichtöffentlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ausgehebelt haben!

Lassen Sie sich weiters dazu gratulieren, Herr Dr. Graf, dass durch Ihre Anfragen der Name von Prof. X und mein Name auch auf der Website des Parlaments so lange im Zusammenhang mit den Begriffen "Korruption und Befangenheit" aufscheinen werden, so lange es diese Website geben wird! Frau Mag. Prammer, die ich darum gebeten habe, nimmt Ihre Anfragen unter Berufung auf die "sachliche Immunität" der Parlamentsberichterstattung (§ 30 Mediengesetz) nicht einmal von der Website des Parlaments - das (Parlaments)Medium, das durch die Publikation der Anfragen ihres Dritten Präsidenten die vom Tatbild der Üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB geforderte "Publizität" verwirklicht, "berichtet" mit dieser Tathandlung uno actu "wahrheitsgetreu" über die Tathandlung und ist daher "von jeder Verantwortung frei": Die Welt steht wirklich nicht mehr lang.

Lassen Sie sich weiters gratulieren, Herr Dr. Graf, zu Ihrem Mut, sich hinter der parlamentarischen Immunität zu verschanzen, um strafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen! Oder getrauen Sie sich all Ihre Behauptungen und Fragen über Prof. X und mich auch auf eine Ihrer Websites zu schreiben, und zwar unter Vermeidung jeden Bezugs zu Ihren Anfragen im Nationalrat, sonst heißt es am Ende wieder, sachliche Immunität wegen "wahrheitsgetreuer Parlamentsberichterstattung", indem Sie über die Verwirklichung des Tatbilds der Üblen Nachrede in Ihren Anfragen berichten? Oder fehlt Ihnen dazu der Mut? Wenn nein, lassen Sie es mich bitte wissen, damit ich die Beweise rechtzeitig sichern kann.

Lassen Sie sich schließlich gratulieren, Herr Dr. Graf, zu Ihrer Fürsorge für Ihren "Informanten", der jetzt die Suppe, die Sie mit ihm in Ihren sechs Anfragen gekocht haben, auslöffeln muss, und zwar ganz alleine, weil er im Gegensatz zu Ihnen den persönlichen Strafausschließungsgrund "parlamentarische Immunität" nicht für sich in Anspruch nehmen darf - was er sonst noch so um die Ohren hat, entnehmen Sie bitte dem Bericht aus der heutigen Tiroler Tageszeitung über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck in dieser Causa (Beilage).

Treten Sie zurück als Dritter Nationalratspräsident! Alleine schon Ihre Blauäugigkeit, sich von einem unter Grüßgrößenwahn leidenden Charles Darwin für solche Ehrabschneidereien einspannen zu lassen, disqualifiziert Sie für dieses Amt.



Innsbruck, am 10. 6. 2009 Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil



Letzte Änderungen: 04.09.2009